P-1 Athleten und Sportmannschaften

In Bezug auf Sportler und Sportmannschaften verlangt der Einwanderungsdienst, dass eine Petition für eine Sportmannschaft von einem Nachweis begleitet sein muss, dass die Einheit als Einheit im Sport internationale Anerkennung gefunden hat. Einem Athleten, der einzeln und nicht Teil eines Teams ist, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Athlet aufgrund seines Rufs internationale Anerkennung im Sport erlangt hat. „Internationale Anerkennung“ bedeutet ein hohes Maß an Leistung in einem Bereich, der durch ein Maß an Können und Anerkennung deutlich über dem gewöhnlichen Maß nachgewiesen wird, sofern eine solche Leistung in mehr als einem Land anerkannt, führend oder bekannt ist.