Mitarbeiter dauerhaft in Ihr U.S.-Unternehmen transferieren
Bei einigen multinationalen Unternehmen ist es erforderlich, einen ausländischen Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum in den USA zu halten. Mit den Einschränkungen der Zulassungsfrist werden die Arbeitnehmer von vorübergehende Nichteinwanderungsvisa.Es ist üblich, dass ein sechs- oder siebenjähriger Aufenthalt in den USA nicht ausreicht, um die Ziele ihres Handelsunternehmens zu erreichen. Aus diesem Grund kann ein US-Arbeitgeber aufgrund der gestiegenen Marktanforderungen des US-Geschäfts beantragen, dass ein ausländischer Arbeitnehmer über eine Green Card unbefristet gehalten wird. Ohne einen solchen Vorteil könnten die US-Wirtschaft und Arbeitsplätze für andere rechtmäßige US-Arbeitnehmer ohne den ausländischen Arbeitnehmer beeinträchtigt werden.
Die dritte Kategorie des EB-1-Visums, die zeitweise als EB-1C bezeichnet wird, ist als Option für einen ausländischen Arbeitnehmer erhältlich, der einen ständigen Wohnsitz in den USA sucht. Die EB-1-Visumkategorie für multinationale Manager oder leitende Angestellte enthält ähnliche Anforderungen für Förderfähigkeit als L-1 Visum für multinationale innerbetriebliche Überweisungen. Ähnlich dem L-1, um einen US-Arbeitgeber zu qualifizieren, muss eine Petition bei der USCIS eingereicht werden, um die Festanstellung des leitenden oder leitenden Angestellten anzufordern. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass sich der Mitarbeiter im Status L-1 befindet. Einige der typischen Anforderungen für ein L-1 gelten auch für die EB-1C-Visakategorie:
1. Der Mitarbeiter muss im Ausland für eine qualifizierte Organisation gearbeitet haben, die in den vorangegangenen drei Jahren für einen ununterbrochenen Zeitraum von 1 Jahr mit dem potenziellen US-Arbeitgeber verbunden war, bevor der Mitarbeiter in die USA aufgenommen wurde.
2. Der potenzielle US-Arbeitgeber muss mit dem ausländischen Unternehmen verbunden sein, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der L-1-Visumskategorie und verwandte EB-1 Kategorie ist, dass EB-1 nur für Personen zur Verfügung steht, die in den Vereinigten Staaten in einer "leitenden" oder "geschäftsführenden" Position beschäftigt werden sollen, sowie für Personen, die ähnliche Positionen im Ausland für das verbundene Unternehmen innehatten. Dies kann sich also auf Arbeitnehmer mit L-1B-Status auswirken, insbesondere wenn sie nur als multinationale Arbeitnehmer mit Spezialkenntnissen in Frage kommen. Aus diesem Grund können einige Arbeitnehmer mit L-1B-Visum versuchen, ihren Status in die L-1A-Kategorie zu ändern (vor Ablauf der letzten sechs Monate des fünften Jahres des L-Status). Dies ist von entscheidender Bedeutung, denn wenn ein L-1B-Angestellter in den L-1A-Status umwandeln kann, darf seine Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten maximal 7 Jahre betragen. Dies ist mehr Zeit, um einen dauerhaften Aufenthalt zu beantragen.
Eine weitere Voraussetzung für die Petition für die EB-1 Multinational Green Card ist, dass das US-Unternehmen mindestens ein Jahr lang aktiv und operativ tätig ist, bevor es eine Petition bei USCIS einreicht. Dies unterscheidet sich von einer L-1-Petition, die einem Start-up-Unternehmen gewährt werden kann.
Die Entscheidung, eine EB-1 Multinational Green Card zu beantragen, hängt davon ab, ob der Mitarbeiter die erforderlichen Unterlagen dokumentieren kann, die USCIS anfordert, sowie die Aufgaben der Position im Sinne jahrelanger Einsicht in Vorschriften und Rechtsprechung erläutern kann. Nach Meinung unserer Board Certified Expert Im Einwanderungsrecht, das Hunderte von multinationalen Petitionen eingereicht und genehmigt hat, sind die Standards, die einem EB-1 auferlegt werden, schwieriger als einem L-1. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an kontaktiere uns für eine kostenlose Erstbewertung.