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O-1-VISA FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE TALENTE Erleichterung von U.S.-Möglichkeiten für außergewöhnliche Fachkräfte Jetzt bewerben Goldtrophäe unter Studiobeleuchtung
Zuhause > Geschäftsvisa > O-1-Visa

UNTER DEN TOP IN IHREM BEREICH? DAS O-1-VISUM KANN FÜR SIE SEIN.

Die O-Klassifizierung gilt für Personen mit „außergewöhnlichen“ Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik. Bestimmte wichtige Personen, die diese Personen begleiten oder unterstützen, sowie deren Familienangehörige können ebenfalls in diese Kategorie aufgenommen werden.

Außergewöhnliche Ausländer in den Bereichen Naturwissenschaften, Bildung, Wirtschaft und Leichtathletik

Qualifiziert ist nur eine Person, die zu dem kleinen Prozentsatz gehört, der ganz oben auf ihrem Fachgebiet steht.

Um sich zu qualifizieren, muss der Bewerber eine anhaltende nationale oder internationale Anerkennung und Anerkennung für Leistungen auf dem Gebiet des Fachwissens nachweisen, indem er folgende Nachweise erbringt:

Erhalt einer bedeutenden, international anerkannten Auszeichnung wie dem Nobelpreis, OR

Mindestens 3 der folgenden Dokumentationsformen:

  • Auszeichnung mit national oder international anerkannten Preisen oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen im Bereich Unternehmen
  • Mitgliedschaft in einer Vereinigung auf dem Gebiet, die herausragende Leistungen ihrer Mitglieder erfordert (beurteilt von anerkannten nationalen oder internationalen Experten auf dem Gebiet oder den Gebieten)
  • Veröffentlichtes Material in Fach- oder Fachzeitschriften oder in wichtigen Medien über die Person in Bezug auf ihre Arbeit auf dem Gebiet
  • Teilnahme als Richter an der Arbeit anderer auf dem Gebiet
  • Wissenschaftliche, wissenschaftliche oder geschäftsbezogene Beiträge von großer Bedeutung auf diesem Gebiet
  • Autorenschaft von wissenschaftlichen Artikeln in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien
  • Beschäftigung in kritischer oder wesentlicher Funktion für Organisationen und Einrichtungen, die einen hervorragenden Ruf genießen

Außergewöhnliche Aliens in den Künsten

Der Antragsteller muss über eine „Auszeichnung“ verfügen, was ein hohes Leistungsniveau auf dem Gebiet der Künste bedeutet, was sich in einem Grad an Fähigkeiten und Anerkennung zeigt, der wesentlich über dem normalerweise festgestellten liegt. Der Antragsteller kann nachweisen, dass er auf dem Gebiet der Künste als prominent, führend oder bekannt gilt.

"Kunst" umfasst alle Bereiche kreativer Aktivitäten oder Bestrebungen wie, ohne darauf beschränkt zu sein:

  • Bildende Kunst
  • bildende Kunst
  • Kochkunst und
  • darstellende Künste.

Darüber hinaus gehören zu den in der Kunst tätigen Personen nicht nur die Hauptschöpfer und -darsteller, sondern auch andere wesentliche Personen wie Regisseure, Bühnenbildner, Lichtdesigner, Sounddesigner, Choreografen, Dirigenten, Trainer, Arrangeure, musikalische Leiter. Kostümdesigner, Maskenbildner, Flugmeister, Bühnentechniker und Tiertrainer.

Um die Unterscheidung der Person festzustellen, muss die Person als herausragend auf ihrem Gebiet anerkannt werden, indem Folgendes nachgewiesen wird:

Die Nominierung für oder war der Empfänger bedeutender nationaler oder internationaler Auszeichnungen oder Preise in dem jeweiligen Bereich, wie z. B. eines Academy Award, eines Emmy, eines Grammy oder eines Director's Guild Award, OR

Mindestens 3 der folgenden Formen der Dokumentation, die der Ausländer:

  • Hat oder wird eine Haupt- oder Hauptrolle in Produktionen oder Veranstaltungen spielen, die einen ausgezeichneten Ruf haben (wie durch kritische Überprüfungen, Werbung, Veröffentlichungen, Veröffentlichungsverträge oder Vermerke belegt).
  • Nationale oder internationale Anerkennung für Leistungen erlangt hat (nachgewiesen durch kritische Reviews oder andere veröffentlichte Materialien von oder über den Einzelnen in wichtigen Zeitungen, Fachzeitschriften, Magazinen oder anderen Veröffentlichungen)
  • Hat eine Hauptrolle, eine Hauptrolle oder eine wichtige Rolle für Organisationen und Einrichtungen gespielt, die einen ausgezeichneten Ruf haben (belegt durch Artikel in Zeitungen, Fachzeitschriften, Veröffentlichungen oder Zeugnissen).
  • Verfügt über eine Aufzeichnung wichtiger kommerzieller oder von der Kritik gefeierter Erfolge (wie anhand von Indikatoren wie Titel, Bewertung, Stellung vor Ort, Kasseneinnahmen, Film- oder Fernsehbewertungen und anderen in Fachzeitschriften, wichtigen Zeitungen oder anderen Veröffentlichungen gemeldeten beruflichen Errungenschaften belegt) Veröffentlichungen)
  • Hat eine bedeutende Anerkennung für Leistungen von Organisationen, Kritikern, Regierungsbehörden oder anderen anerkannten Experten auf dem Gebiet erhalten, auf dem der Ausländer tätig ist (solche Zeugnisse müssen die Autorität, das Fachwissen und das Wissen des Autors über die Leistungen des Ausländers klar angeben).
  • Ein hohes Gehalt oder eine andere wesentliche Vergütung für Dienstleistungen in Bezug auf andere in diesem Bereich (wie durch Verträge oder andere verlässliche Beweise belegt) angeordnet hat oder jetzt angeordnet hat, oder
  • Andere vergleichbare Beweise.

Außergewöhnliche Aliens in der Film- oder Fernsehbranche

Um sich als eine Person mit außergewöhnlichen Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche zu qualifizieren, muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über ein sehr hohes Leistungsniveau in der Film- oder Fernsehbranche verfügt. Dies muss durch ein Maß an Geschicklichkeit und Anerkennung nachgewiesen werden, das deutlich über dem normalerweise festgestellten Grad liegt, sofern die Person als herausragend, bemerkenswert oder führend im Bereich Film oder Fernsehen anerkannt wird.

O-2- und O-3-Visa für wichtige Unterstützungsmitglieder und Familienangehörige

Die Kategorie O-2-Visa ist Personen vorbehalten, die einen Hauptinhaber eines O-1-Visums bei bestimmten künstlerischen oder sportlichen Veranstaltungen begleiten und unterstützen. Mit dem O-3-Visum können Ehepartner und Kinder die wichtigsten Familienmitglieder der Kategorie O begleiten.

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