Ausländer können als Nichteinwanderer in die Vereinigten Staaten einreisen, um in diesem Land unter bestimmten Einschränkungen akademische Studien durchzuführen. Diese Schüler, die von Grundschülern über Promovierende bis zu Postdoktoranden reichen können, werden in die Kategorie F-Visa eingestuft.
Bewerbungsprozess
Der Ausländer, der in die USA einreisen möchte, um zu studieren, benötigt keine vorherige Erlaubnis der USCIS. Der Studierende muss einen Berechtigungsnachweis (Formular I-20) von einer anerkannten akademischen Einrichtung (wie vom Institut festgelegt) erhalten Heimatschutzministerium), bei dem er oder sie sich einschreibt und diese Bescheinigung zusammen mit einem Antrag auf Nichteinwanderungsvisum und den dazugehörigen Unterlagen einem US-Konsulat im Heimatland des Ausländers vorlegt. Sobald das Visum ausgestellt ist, kann der Student an der Grenze die Zulassung zu den USA beantragen, genauso wie jeder andere Einwanderer. Ein potenzieller Student, der sich bereits in den USA in einem anderen Nicht-Migrationsstatus befindet, kann beim Immigration Service beantragen, in den Studentenstatus zu wechseln und erst dann mit dem Studium zu beginnen, wenn er oder sie die Genehmigung erhalten hat. In Anbetracht der mehreren Monate, in denen ein Antrag auf Statusänderung genehmigt werden kann, kann es für den Studenten schneller sein, sein Heimatland zu besuchen und sich dort bei einem US-Konsulat zu bewerben.
Grundvoraussetzungen für den Erhalt des F-1-Status
1. Der Ausländer muss an einem "akademischen" Bildungsprogramm teilnehmen, nicht an einem berufsbegleitenden Programm.
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Die Einschreibung in eine Grundschule, ein Gymnasium, ein College, eine Universität, ein Seminar, ein Konservatorium oder ein Sprachtrainingsprogramm gilt als „akademisches“ Studium. Ein "akademischer" Student kann einen Bachelor-, Master-, Ph.D. oder einen anderen Hochschulabschluss oder an einem Postdoc-Studium teilnehmen.
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Andere Programme, einschließlich solcher, die von technischen und Business Schools sowie von berufsbildenden Hochschulen angeboten werden, gelten als beruflich und erfordern die Ausstellung eines M-Visums.
- Die Schule, die dem Schüler die erforderlichen Unterlagen für ein Studentenvisum (Formular I-20) ausstellt, sollte wissen, ob das Schülerprogramm als akademisch angesehen wird, und die entsprechenden Unterlagen ausstellen.
2. Der Ausländer muss in einem eingeschrieben sein Schule von der Abteilung für Heimatschutz genehmigt für den Besuch ausländischer Studenten.
3. Der Ausländer muss die Auflagen für ein Studium an öffentlichen Grundschulen oder weiterführenden Schulen einhalten. Diese Schüler müssen möglicherweise eine Privatschule für Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen. Ausländische Studenten können öffentliche Universitäten und Hochschulen besuchen, müssen aber die Studiengebühren außerhalb des Staates zahlen.
4. Der Ausländer muss an der Schule in einem "vollständigen Studiengang" eingeschrieben sein.
5. Der Ausländer muss Englisch beherrschen oder sich in Englischkursen eingeschrieben haben, die zu Kenntnissen führen. Ein F-1-Visum steht einem Ausländer weiterhin zur Verfügung, damit er sich an einem englischsprachigen Studienprogramm anmelden kann, damit er kompetent wird.
6. Der Ausländer muss über ausreichende Mittel verfügen, um sich während des gesamten vorgeschlagenen Studiengangs vollständig selbst ernähren zu können. Andere Sponsoren, Freunde oder Familienmitglieder können ihre Unterstützung anbieten, damit der Student in den USA studieren kann
7. Der Ausländer muss einen Aufenthalt im Ausland aufrechterhalten, den er oder sie nicht aufgeben möchte, und er beabsichtigt, die USA nach Abschluss seines Studiums zu verlassen.
8. Bei der ersten Aufnahme muss der Ausländer die im F-1-Visum angegebene Schule besuchen.
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