Vertreter ausländischer Pressebranche können über ein breites Spektrum von Medien wie Radio, Film oder andere Arten von Medien ein vorläufiges Visum beantragen, wenn sie in den USA ausschließlich zur Beschäftigung in ihrem Fachgebiet einreisen möchten. Diese Visakategorie umfasst Reporter, Filmteams, Redakteure und ähnliche Berufe. Ebenfalls eingeschlossen sind die Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren des Hauptangestellten. Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss der ausländische Medienvertreter nachweisen, dass seine Aktivitäten in den USA für die ausländische Pressebranche unerlässlich sind.

Das Antragsverfahren für ein I-Visum ermöglicht es dem Mitarbeiter, das Visum direkt in den USA zu beantragen. Konsularabteilung im Ausland, ohne sich bei der USCIS anmelden zu müssen. Sobald der Mitarbeiter der ausländischen Presse in die USA reist, kann der Einreisehafen den Medienvertreter je nach Bedarf für eine bestimmte Zeit aufnehmen. Der I-Visa-Mitarbeiter muss sich auf demselben Informationsmedium bei demselben Arbeitgeber befinden.

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